Für die Bewältigung von Katastrophenlagen (bewaffnete Konflikte, zivilisationsbedingte - oder Naturkatastrophen) kann die Gemeindebehörde den Gemeindeführungsstab einsetzen, der nach ihren Weisungen die Entscheidungsvorbereitungen und den Einsatz der Mittel koordiniert.
Je nach Lage, können die Aufgaben des Gemeindeführungsstabes sehr unterschiedlich sein. Grundsätzlich gilt es aber
- die öffentliche Sicherheit und Versorgung zu gewährleisten oder die nötigen Schutz- und Rettungsmassnahmen durchführen zu können;
- die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft sowie den Schutz, die Rettung und die Betreuung von Personen und Gütern zu gewährleisten.