Bedienung des Polizeischalters in Neuhausen am Rheinfall Bewirtschaftung des öffentlichen Grundes Kontrolle des ruhenden Verkehrs und Verarbeitung der Parkgebühren Überwachen und Lenken des Touristenverkehrs am Rheinfall Strassensignalisation und Strassenmarkierungen Sicherheit in Baustellen Unterhalt der Lichtsignalanlagen Verkehrs- und Geschwindigkeitsanalysen auf Gemeindestrassen Aufsicht über das Marktwesen und deren Verrechnung
Für verkehrs- und kriminalpolizeiliche Belange ist die Schaffhauser Polizei zuständig.
Gefundene Sachen, die dem Eigentümer nicht direkt zugestellt werden können, sind im Fundbüro der Verwaltungspolizei abzugeben.
Hundemarken
Die Hundekontrollmarken werden bei der Verwaltungspolizei bezogen. Die ordentliche Versteuerung findet jeweils im Januar statt. Kosten: Fr. 120.-- / Jahr / 1. Hund Fr. 170.-- / Jahr / jeder weitere Hund
Nachtparkieren
Gemäss Verordnung ist es nur mit behördlicher Bewilligung gestattet, Motorwagen oder Anhänger über Nacht regelmässig auf öffentlichem Grund oder auf allgemein zugänglichen Parkplätzen abzustellen.
Für den gesteigerten Gemeingebrauch ist eine Gebühr von Fr. 30.-- pro Monat zu entrichten. Die Bewilligung wird durch die Verwaltungspolizei erteilt.