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Baubewilligungsverfahren

Selbstverständlich sind wir Ihnen auch bei der Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens mit Informationen behilflich.

Wenn Sie die Weisung des Baudepartementes ausdrucken, finden Sie die notwendigen Informationen, damit Ihr Gesuch so schnell als möglich behandelt werden kann.

Ein Baugesuch umfasst folgende Unterlagen:

Baugesuchsformular
Situationsplan 1 : 500 (Vermessungsamt des Kantons Schaffhausen, Mühlentalstrasse 105, 8201 Schaffhausen)
Baupläne (unterzeichnet vom Bauherrn, vom Grundeigentümer und vom Projektverfasser)
Zustimmung der Nachbarn (falls Ihr Bauvorhaben den erforderlichen Grenzabstand unterschreitet)


Energie-Förderbeiträge

Der Einwohnerrat hat am 26. August 2010 einen Rahmenkredit von Fr. 500'000.-- für die Ausrichtung von Förderbeiträgen in den Jahren 2011 bis 2015 bewilligt. Der Verordnung über die Engergie-Förderbeiträge können Sie die entsprechenden Bedingungen entnehmen.

Reichen Sie bei der Energiefachstelle des Kantons Schaffhausen Ihr Förderbeitragsgesuch ein.

Zuständiger Sachbearbeiter bei der Gemeinde:
Erwin Graf, Tel. 052 674 22 50


Weitere Informationen


  Die Bauordnung der Einwohnergemeinde Neuhausen am Rheinfall finden Sie im www.neuhausen.ch/Rechtsbuch/pdf/7/700.100.pdf  
   Zonenplan  
  Zonenpläne können sie im GIS (Karten und Pläne) das Kantons Schaffhausen www.sh.ch einsehen.  
  Direkter Link zum GIS mit Fokus Neuhausen am Rheinfall  
 

Baureferat
Zentralstrasse 52
8212 Neuhausen am Rheinfall
Tel. 052 674 22 48
Fax 052 674 22 67
bausekretariat-dies ist versteckt-[@]neuhausen.ch

Öffnungszeiten
Montag – Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Ansprechpersonen

Leiterin Raumplanung und Bauwesen
Anuschka Bossi
Tel. 052 674 22 44
anuschka.bossi-dies ist versteckt-[@]neuhausen.ch

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