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Die Einwohnerkontrolle führt zu statistischen Zwecken ein Wohnungsregister.
Damit dieses Register korrekt geführt werden kann, ist die Einwohnerkontrolle darauf angewiesen, dass ihr sämtliche Wechsel / Mutationen von Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten gemeldet werden.
Art. 91 Abs. b Gemeindegesetz des Kantons Schaffhausen / Art. 3 Polizeiverordnung der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall.
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